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Fundierte Entscheidungsgrundlage für Personaler

Personalmanagement bildet Schwerpunkt des DATEV-Messeauftritts auf der Zukunft Personal

Für solide Entscheidungen benötigen Personalverantwortliche eine aussagekräftige Informationsbasis. Der Schlüssel dazu ist das Personalmanagement, bei dessen Ausgestaltung Software von Nutzen ist. In Personal-Managementsystemen lassen sich passende Auswertungen erzeugen, um für wichtige Personalentscheidungen gerüstet zu sein - etwa wenn es um aktuelle Themen der Personalarbeit wie die Reaktion auf den demografischen Wandel geht. Die Nürnberger DATEV eG setzt in ihrem Messeauftritt auf der diesjährigen Zukunft Personal den Schwerpunkt auf Software für das Personalmanagement. Darüber hinaus stellt der IT-Dienstleister in Halle 4.1, Stand D.04 sein komplettes Angebotsspektrum aus dem Bereich Personalwirtschaft vor, von Lösungen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung bis hin zu Reisekostenabrechnungs- und Fahrtenbuchsoftware.

Dem Schwerpunktthema Personalmanagement widmet DATEV auch einen Vortrag im Forum 2 in der Halle 4.1 (am 24. September um 14:30 Uhr). Unter dem Titel "Personalmanagement: fundiert analysieren - sicher entscheiden" erläutert ein Fachmann, wie vorab definierte Auswertungen aus dem Personal-Managementsystem dabei helfen, personalrelevante Sachverhalte fundiert und effizient zu analysieren. Personalbezogene Entwicklungen und mögliche Probleme werden so offensichtlich. Auf Grundlage dieser Informationen können Personalverantwortliche dann in Abstimmung mit der Unternehmensleitung die nötigen Maßnahmen zur Optimierung der Personalpolitik einleiten. Unternehmen können beispielsweise auf die Auswirkungen des demografischen Wandels angemessen reagieren, wenn ihnen Auswertungen zur Altersstruktur, Verrentung und Personalentwicklung vorliegen. So lassen sich etwa Strategien zum Know-how-Erhalt im Unternehmen entwickeln und als eine Maßnahme die Förderung älterer Arbeitnehmer in den Fokus stellen.

Haftungsfalle bei Dienstreisen
Ein weiteres aktuelles Thema ist eine Steuerfalle bei Außendienstmitarbeitern. Einige Unternehmen spüren derzeit die Auswirkungen der gesetzlichen Änderung, die zum Jahresbeginn 2008 in Kraft trat und nun Haftungsfälle nach sich zieht. Kern des Problems ist die Einführung der so genannten "46-Tage-Regelung" für die Begründung einer regelmäßigen Arbeitsstätte bei Außendienstmitarbeitern. Danach hat ein Außendienstmitarbeiter, der vom Unternehmen einen Dienstwagen gestellt bekommt und seine Bürotätigkeiten nur im Home-Office abwickelt, steuerrechtlich eine regelmäßige Arbeitsstätte im Unternehmen, sobald er an 46 Tagen die Betriebsstätte aufgesucht hat.

In Folge muss der durch den Dienstwagen vorliegende geldwerte Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte unabhängig von deren tatsächlicher Anzahl versteuert und in der Sozialversicherung berücksichtigt werden - zusätzlich zur Besteuerung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung des Dienstwagens mittels der Ein-Prozent-Methode. Somit können für Unternehmen mit mehreren Außendienstmitarbeitern schnell zusätzliche Kosten im fünfstelligen Euro-Bereich anfallen. Um dieser Falle zu entgehen, enthält das DATEV-Reisekostenprogramm einen Zähler, der ab einer beliebig einstellbaren Anzahl abgerechneter Fahrten zur Betriebsstätte einen entsprechenden Warnhinweis generiert.

Abgestufte Software-Palette für die Entgeltabrechnung
Im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung bietet DATEV für alle Betriebsgrößen und Anforderungen passende Lösungen an. Die Programme sind steuer- und sozialversicherungsrechtlich auf aktuellem Stand. Relevante Institutionsdaten werden zentral gepflegt. Umfangreiche Formal- und Plausibilitätsprüfungen minimieren Eingabefehler. Das Angebot der DATEV besteht aus zwei Programmfamilien: der rechenzentrumsbasierten "LODAS"-Software sowie der PC-Lösung "Lohn und Gehalt". Je nach Anforderung stehen in beiden Programmfamilien mit den Ausführungen compact, classic und comfort drei abgestufte Versionen zur Verfügung.

Mit den DATEV-Lohn-Lösungen lassen sich nahezu alle Vergütungsarten abrechnen, inklusive der Besonderheiten, wie sie beispielsweise im Baulohn, beim Behindertenlohn oder im Öffentlichen Dienst vorkommen. Schnittstellen zur Finanzbuchhaltung, zu Personalmanagement- und Zeitwirtschaftssystemen, zur Reisekostenabrechnung, zum Zahlungsverkehr sowie zum Online-Banking sorgen für einen reibungslosen Datenfluss. Für diese Anforderungen bietet DATEV eigene Programme an, die sich mit der Lohn-Software zu einem Gesamtsystem integrieren lassen.


Weitere Informationen: www.datev.de

Artikel vom 08.09.2009

Schlagwörter: Software, Zeitwirtschaft

 

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DATEV eG

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