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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge und Vereinbarungen zwischen der SoftSelect GmbH und ihrer Kunden bzw. Geschäftspartner, insbesondere Verträge deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften durch die SoftSelect GmbH an den Auftraggeber bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung unternehmerischer oder fachlicher Entscheidungen in folgenden Bereichen ist:
- Unternehmensführung/Managementberatung, Management auf Zeit
- Personal- und Sozialwesen, ausgenommen Mithilfe bei der Suche und Auswahl von Mitarbeitern
- Datenverarbeitung, einschließlich der Vorbereitung von Hard- und Software-Auswahlentscheidungen
- Finanz- und Rechnungswesen (Controlling)
- Verwaltung
- und ähnlichem.
Diese Auftragsbedingungen haben Vorrang vor allen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers bzw. Kunden.
§ 2 Vertragsgegenstand/Leistungsumfang
Dienstleistungsaufträge
Einzelheiten des Auftrages, wie Aufgabenstellung, Dauer, Honorar etc. werden in einem gesonderten schriftlichen Vertrag (Auftrag) geregelt.
Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken, soweit nicht im Auftrag selbst anders geregelt. Die Leistungen der SoftSelect GmbH sind erbracht, wenn die erforderlichen Untersuchungen, Analysen und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen mit dem Auftraggeber erarbeitet sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.
Soll die SoftSelect GmbH zusätzlich einen ausführlichen Bericht erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden. Der Bericht ist kein Gutachten, sondern gibt nur den wesentlichen Inhalt von Ablauf und Ergebnis der Beratung wieder.
Die SoftSelect GmbH kann sich zur Auftragsausführung selb-ständiger Unterauftragnehmer bedienen, wobei sie dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Die SoftSelect GmbH entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter sie einsetzt oder austauscht.
§ 3 Leistungsänderungen
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrages oder der wesentlichen Arbeitsergebnisse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Protokolle über Besprechungen und den Projektsachstand werden dem gerecht, sofern sie von den Bevollmächtigten beider Seiten unterzeichnet sind.
Die SoftSelect GmbH ist verpflichtet, nachträgliches Änderungsverlangen des Auftraggebers auszuführen, sofern dies ohne zusätzliche Kosten oder Terminverschiebungen möglich ist. Andernfalls teilt Die SoftSelect GmbH binnen 14 Tagen die Einzelheiten des notwendigen Mehraufwandes mit. Bestätigt der Auftraggeber nicht binnen weiterer 14 Tage schriftlich die Änderung, so gilt das Änderungsverlangen als aufgehoben.
§ 4 Schweigepflicht/Datenschutz
Die SoftSelect GmbH ist verpflichtet, auch nach Beendigung des Auftrages über alle geschäfts- oder auftragsgeberbezogenen Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Ohne schriftliche Einwilligung des Auftraggebers darf sie sie weder an Dritte weitergeben noch für sich selbst verwerten. Dies gilt auch für schriftliche Äußerungen, insbesondere auftragsbezogene Berichte oder Empfehlungen.
Die SoftSelect GmbH übernimmt es, alle von ihr zur Durchführung des Auftrages eingesetzten Personen schriftlich auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten.
Die SoftSelect GmbH ist befugt, im Rahmen der Zweckbestim-mung des Auftrages die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
SoftSelect ist berechtigt, die Daten der in der „Online Business-Softwareauswahlplattform“ registrierten Anbieter und Personen zum Zwecke des sicheren und wirtschaftlichen Betriebs der Plattform zu speichern sowie im Rahmen des bestimmungsgemäßen Betriebs der Plattform an Dritte weiterzuleiten, wenn sie diese Dritten zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Darüber hinaus ist SoftSelect berechtigt, die Daten und Informationen anonymisiert in Marktübersichten zu veröffentlichen.
Mit der Registrierung bei SoftSelect erklärt sich der Registrierende, dass seine bei der Registrierung angegebenen Firmen- und Kontaktdaten gespeichert und zum Zwecke des Direktmarketing und der Marktforschung zur Verfügung gestellt werden.
Registrierte Personen oder deren Vertreter können die Einwilligung zur Speicherung der Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich per E-Mail an office@softselect.de widerrufen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die SoftSelect GmbH nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere hat er die Bestimmungen des Betriebsverfassungs- und Arbeitnehmerüberlassungs-gesetzes einzuhalten.
Der Auftraggeber bzw. Geschäftspartner ist – insbesondere im Bereich der internetbasierten „Online Business Softwareauswahlplattform“ und mit dieser im Zusammenhang stehenden Software Marktübersichten „SoftTrend“ – verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Bei unvollständigen oder veralteten Angaben auf der „Online Business Softwareauswahlplattform“ kann SoftSelect nach eigenem Ermessen den Eintrag sperren, ebenso bei Zweifeln über die Richtigkeit der Angaben. Ebenfalls ist SoftSelect berechtigt, in diesen Fällen, redaktionelle Änderungen vorzunehmen.
§ 6 Vergütung/Zahlungsbedingungen/Aufrechnung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat die SoftSelect GmbH neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen.
Das Entgelt für die Dienste der SoftSelect GmbH wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorare) oder als Festpreis schriftlich vereinbart. Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist stets ausgeschlossen. Die SoftSelect GmbH ist befugt, nach Projektfortgang Zwischenrechnungen zu stellen.
Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und in den Rechnungen gesondert auszuweisen.
Sofern vereinbarte Dienstleistungen von dem Auftraggeber nicht in Anspruch genommen werden, hat SoftSelect dennoch einen Anspruch auf mindestens 75% der vereinbarten Vergütung.
Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch.
Eine Aufrechnung gegen Forderungen der SoftSelect GmbH auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 7 Gewährleistung/Verjährung
Die SoftSelect GmbH führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch.
Die SoftSelect GmbH leistet Gewähr dafür, dass die Erhebungen und Analysen die Situation des Unternehmens im Hinblick auf die Fragestellung richtig und vollständig wiedergeben. Von Dritten bzw. vom Auftraggeber gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität überprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und nach den anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis.
Mit der „Online Business Softwareauswahlplattform“ bietet SoftSelect Nutzern im Internet eine Auswahlplattform und Entscheidungshilfe bei der Vorauswahl von Business-Software. An bestehenden oder folgenden Verträgen zwischen Software-Anbietern und Anwendern ist SoftSelect nicht beteiligt, SoftSelect übernimmt keine Gewährleistung oder Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten. SoftSelect übernimmt keine Gewähr dafür, dass die "Plattform www.softselect.de" ununterbrochen oder störungsfrei zur Verfügung gestellt wird.
Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Han-delsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nachbesserung für ihn ohne Interesse ist. Für darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche gilt § 8.
Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Offensichtliche Mängel gelten als genehmigt, wenn sie nicht binnen zwei Wochen nach Abschluss der Arbeiten schriftlich gerügt werden. Die Ansprüche des vorstehenden Absatzes verjähren mit Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der Arbeiten.
§ 8 Haftung
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers/Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die Haftung bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist bei einem einzelnen Schadensfall auf den einfachen Wert des Honorars, maximal Euro 25.000 begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadensersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten, die sich aus einer einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten, abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistung ergibt.
Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes finden auch bei grob fahrlässig verursachten Schadensfällen Anwendung, wenn der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt ist.
Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen die SoftSelect GmbH verjähren in 2 Jahren ab Anspruchsentstehung.
§ 9 Schutz des geistigen Eigentums des Beraters
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von der SoftSelect GmbH gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen und alle sonstigen urheberrechtsfähigen Arbeitsergebnisse nur für seine eigenen Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall publiziert werden. Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt die SoftSelect GmbH Urheberin. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen das nur durch Absatz 1 Satz 1 eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
§ 10 Annahmeverzug/unterlassene Mitwirkung
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Beratungsdienste in Verzug oder unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung, so ist die SoftSelect GmbH zur fristlosen Kündigung berechtigt. Unabhängig von der Geltendmachung dieses Kündigungsrechtes hat die SoftSelect GmbH Anspruch auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. der Mehraufwendungen.
§ 11 Treuepflicht
Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern, die im Rahmen der Auftragsdurchführung tätig sind oder waren, vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm zur Kenntnis gelangten Kündigungs- oder Veränderungsabsichten von zur Durchführung des Auftrages eingesetzten Mitarbeitern der SoftSelect GmbH dieser unverzüglich mitzuteilen.
§ 12 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
§ 13 Zurückbehaltungsrecht/Aufbewahrung von Unterlagen
Bis zur vollständigen Begleichung ihrer Forderungen hat die SoftSelect GmbH an den ihr überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber treuwidrig ist, wenn die Zurückbehaltung dem Auftraggeber einen unverhältnismäßig hohen, bei Abwägung beider Interessen nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen würde.
§ 14 Sonstiges
Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit der SoftSelect GmbH dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.
Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
Sind oder werden Vorschriften dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Hamburg, sofern der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt wurde.
Alle Kunden der SoftSelect GmbH erklären sich, soweit nicht abweichend vereinbart, mit der Aufnahme in eine Referenzliste für interessierte Kunden einverstanden.
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