
EU wird OSS-Regelung bis 2028 auf grenzüberschreitende B2C- und B2B-Warenbewegungen ausweiten
Im Rahmen ihrer umfassenden Reform „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (ViDA) bereitet die Europäische Union eine bedeutende Ausweitung der One-Stop-Shop-(OSS)-Regelung vor. Ab Juli 2028 wird die OSS-Meldung auf grenzüberschreitende Bewegungen eigener Waren für den B2C-E-Commerce und B2B-Konsignationslager-Vereinbarungen ausgedehnt, wodurch die Notwendigkeit mehrerer Mehrwertsteuerregistrierungen in der gesamten Union entfällt.
Ein zentrales Element der EU-Initiative „Single VAT Registration“ (SVR)
Die Ausweitung des OSS stellt ein Kernergebnis der Initiative „Single VAT Registration“ dar, einem von drei Pfeilern, die mit dem formellen Inkrafttreten von ViDA am 14. April 2025 eingeführt wurden. Ziel ist es, Verkäufern und Vermittlern zu ermöglichen, ihre Mehrwertsteuerpflichten in der gesamten EU über eine einzige Registrierung in einem Mitgliedstaat zu verwalten.
Dies wird insbesondere folgenden Gruppen zugutekommen:
- E-Commerce-Verkäufern, die Waren in mehreren EU-Ländern lagern
- Nicht-EU-Lieferanten, die das OSS in ihrem Versandland registrieren
- B2B-Händlern, die Konsignationslager-Vereinbarungen nutzen, die nun in das OSS-Modell integriert werden
Zeitplan für die Implementierung und technische Meilensteine
- Oktober 2025: Beginn der Festlegung der IT-Auswirkungen und Überarbeitung der geltenden Durchführungsverordnungen
- Dezember 2025: Verbreitung aktualisierter Erläuternder Hinweise
- 2026: Entwicklung und Testung technischer und funktionaler Spezifikationen
- Januar 2027: Einführung kleinerer OSS-Änderungen, einschließlich Harmonisierung der Regeln für Fernverkäufe und Versorgungsleistungen
- Juli 2028: Vollständige Inbetriebnahme der OSS-Erweiterung für eigene B2C- und B2B-Warenbewegungen
Dieser Zeitplan ermöglicht ein schrittweises Onboarding und Klarheit über berechtigte Transaktionen, einschließlich Warenverkäufen auf Schiffen, Flugzeugen und Zügen, Lieferungen mit Nullsteuersatz sowie einigen befreiten Kategorien wie diplomatischen Missionen.
Was entfällt? Verpflichtendes IOSS gestrichen, aber Verbesserungen kommen
Während der Vorschlag für ein verpflichtendes Import-One-Stop-Shop-(IOSS) gestrichen wurde, werden bis März 2028 neue IOSS-Anforderungen erwartet, darunter:
- Größerer Datenaustausch zwischen Plattformen, Händlern und Zollbehörden
- Detailliertere Berichterstattung zum Bestimmungsland
- Plattformhaftung für die Auflistung der zugrunde liegenden Verkäufer
Harmonisierung der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft und Auslaufen von Konsignationslagern
Zusätzlich zur Erweiterung des OSS wird die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft für nicht ansässige B2B-Geschäfte gemäß Artikel 194 zur Standardregel, wenn auch mit Flexibilität für die Mitgliedstaaten. Gleichzeitig werden Konsignationslager-Vereinbarungen bis zum 30. Juni 2028 auslaufen, wobei Händler auf OSS-Meldungen umstellen.
Weitere Informationen zur Comarch AG
Artikel vom 22.09.2025
Schlagwörter: e-Commerce, Digitalisierung
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