Deutschland veröffentlicht aktualisierte FAQ zur verpflichtenden E-Rechnungsstellung
Am 5. November 2025 veröffentlichte das deutsche Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine aktualisierte Reihe von FAQs zu den verpflichtenden E-Rechnungsregeln, die seit dem 1. Januar 2025 für B2B-Transaktionen in Kraft sind. Die überarbeitete Anleitung konsolidiert frühere Erläuterungen, aktualisiert rechtliche Verweise und bietet mehrere Klarstellungen, die sowohl für inländische als auch für ausländische Unternehmen relevant sind.
Wichtige Aktualisierungen in den neuesten FAQs
Geltungsbereich der Ausstellungspflicht klargestellt
Die FAQs bekräftigen, dass die Verpflichtung für inländische B2B-Transaktionen gilt, bei denen der Lieferant in Deutschland ansässig ist. Mehrwertsteuerlich registrierte, aber nicht ansässige Unternehmen können ihren nicht ansässigen Status ausdrücklich auf Rechnungen vermerken. Empfänger dürfen sich bei der Anwendung der gewöhnlichen kaufmännischen Sorgfalt auf diese Angabe verlassen.
Klarstellung zur rechtlichen Hierarchie
Ein neuer Abschnitt wurde hinzugefügt, der feststellt, dass das Umsatzsteuergesetz (UStG) und die Bundes-E-Rechnungsverordnung (ERechV) parallel wirken, ohne ein hierarchisches Verhältnis zwischen ihnen. Jede ist innerhalb ihres jeweiligen Anwendungsbereichs anzuwenden.
Beispielsweise verlangt das UStG E-Rechnungen für Transaktionen über 250 EUR, während die ERechV für bundesbezogene B2G-Rechnungen ab 1.000 EUR gilt. Auch die zulässigen Übertragungskanäle unterscheiden sich: Das UStG erlaubt verschiedene Methoden für die B2B-Rechnungsstellung, während OZG-RE für bundesbezogene B2G-Transaktionen verpflichtend bleibt.
Übergangszeitraum für die Ausstellung von E-Rechnungen
Während alle Steuerpflichtigen seit dem 1. Januar 2025 in der Lage sein müssen, strukturierte E-Rechnungen zu empfangen, wird die Verpflichtung zu ihrer Ausstellung schrittweise eingeführt. Der Übergangszeitraum kann für einige Steuerpflichtige bis 2028 dauern, währenddessen Unternehmen weiterhin Papierformate oder nicht konforme Formate ausstellen dürfen – abhängig von ihrer Größe und digitalen Bereitschaft.
Ausnahme für Kleinunternehmen und technische Aktualisierungen
Die FAQs bestätigen, dass Kleinunternehmer weiterhin von der Pflicht zur Ausstellung strukturierter E-Rechnungen befreit bleiben, jedoch dennoch in der Lage sein müssen, diese im vorgeschriebenen Format zu empfangen.
Auf der technischen Seite unterstützt der ELSTER-Viewer nun sowohl XRechnung als auch ZUGFeRD und bietet eine breitere Kompatibilität für die Überprüfung strukturierter Rechnungsdaten.
Das Update enthält außerdem aktualisierte rechtliche Verweise, darunter die BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 und 15. Oktober 2025 sowie die GoBD-Änderungen vom 14. Juli 2025 zu Aufbewahrungspflichten.
Weitere Informationen zur Comarch AG
Artikel vom 16.12.2025
Schlagwörter: E-Rechnung, B2B
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