eAU: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bald nur noch digital
Rund 75 Millionen „gelbe Scheine“ werden in Deutschland jährlich ausgestellt. Damit ist demnächst Schluss. Die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz: eAU, rückt näher.
Digitalisierung statt Papier: Künftig werden Vertragsärzte die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer Patienten unmittelbar elektronisch an die zuständige Krankenkasse senden. Der gedruckte „gelbe Schein“ wird damit überflüssig. Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung heißt das Verfahren, das bereits seit einer Weile zwischen Arztpraxen und Krankenkassen pilotiert wird.
Eigentlich soll die eAU am 1. Januar 2021 in den Praxen starten. Da die technischen Voraussetzungen dort aber noch nicht flächendeckend erfüllt sind, haben sich die Kassenärztlichen Vereinigungen mit dem Bundesgesundheitsministerium auf eine Übergangsfrist bis Oktober 2021 verständigt.
Voraussichtlich ab dem Jahreswechsel 2021/2022 sollen dann auch die Arbeitgeber die Daten zur Arbeitsunfähigkeit nur noch elektronisch abrufen und verarbeiten. Infolge der Coronavirus-Pandemie könnte es hier allerdings zu einer zeitlichen Verzögerung kommen.
Hoher Aufwand durch „gelben Schein“
Ein wesentlicher Grund für die Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung liegt in der bürokratischen Belastung durch das papiergebundene Verfahren. Bisher erhält ein erkrankter Angestellter vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) in dreifacher Ausführung: ein Exemplar zur Vorlage bei der Krankenkasse, eine Ausfertigung für den Arbeitgeber und eine für die persönliche Ablage. Das ist umständlich – sowohl für die Patienten als auch für die Arbeitgeber, die die Informationen zum Krankschreibungszeitraum in ihren Systemen (Personalabrechnung und/oder Zeitwirtschaft) verarbeiten müssen. Zudem versäumen es Arbeitnehmer mitunter, den gelben Schein zeitnah an ihre Krankenkasse zu senden. Dies wiederum führt zu Problemen bei der Bestimmung der Entgeltfortzahlungsgrenze.
Erleichterung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
In Zukunft übermittelt der behandelnde Arzt die AU-Bescheinigung verschlüsselt an die Krankenkasse des Patienten. Der Patient muss seine Erkrankung dem Arbeitgeber nur noch telefonisch mitteilen, denn der Arbeitgeber gelangt über einen elektronischen Abruf an die für ihn bestimmten Daten zur Arbeitsunfähigkeit. Dies bietet – neben dem Papierverzicht - den Vorteil, die bisher manuelle Verarbeitung der voraussichtlichen Abwesenheit zeitsparend in einen digitalen Prozess einbetten zu können. Der erkrankte Arbeitnehmer wiederum braucht sich nicht mehr persönlich um die fristgerechte Zustellung der Krankmeldung an den Arbeitgeber zu kümmern.
HS wird das Verfahren für die Programme zur Lohnabrechnung zur Verfügung stellen.
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Artikel vom 11.11.2020
Schlagwörter: ERP, Human Resources, Personalverwaltung
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