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Registrierkassen den Behörden unkompliziert melden

Neue Lösung DATEV Kassenmeldung erleichtert Mitteilungspflicht

Aufschieben gilt nicht mehr: Bis zum 31. Juli müssen Unternehmen alle Registrierkassen, die bei ihnen im Einsatz sind oder funktionsfähig bereitgehalten werden, dem zuständigen Finanzamt gemeldet haben. Mit der Lösung DATEV Kassenmeldung steht Betrieben dafür nun ein komfortables Tool zur Verfügung, das über die DATEV-Plattform MeinFiskal bereitgestellt wird und von Unternehmen und Steuerberatungskanzleien genutzt werden kann.

Seit dem 1. Januar 2025 ist die Meldepflicht für elektronische Kassensysteme und gegebenenfalls deren Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO), die seit 2020 ausgesetzt war, von Unternehmen umzusetzen. Kassen, die nach dem 30. Juni 2025 gekauft werden, sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung zu melden. Für jede einzelne Betriebsstätte müssen die vorhandenen Kassen in einer Mitteilung gebündelt übermittelt werden. Damit ist es allerdings nicht getan. Über die gesamte Dauer, die eine Kasse in der Betriebsstätte vorhanden ist, gilt es weitere Tatbestände mitzuteilen, zum Beispiel das Einspielen einer neuen TSE, technische Änderungen im bzw. am Kassensystem, der Wechsel einer Kasse in eine andere Betriebsstätte oder die Abmeldung eines Systems.

Die Lösung DATEV Kassenmeldung bietet eine einfache Erstellung der Meldungen über eine übersichtliche Erfassungsmaske, eine automatische Prüfung aller formaler Vorgaben, eine rechtssichere Übermittlung an die Finanzverwaltung sowie eine Archivierung in der DATEV-Cloud.

Weitere Informationen zur DATEV eG

Artikel vom 27.05.2025

Schlagwörter: Kassensysteme, Cloud