Gewährleistungs- und GARAN-Label: Was Online-Händler jetzt wissen sollten
Seit dem 27. September 2026 gelten für den Verkauf von Waren an Verbraucher neue Informationspflichten. Händler müssen Verbraucher künftig mit einer EU-weit harmonisierten Mitteilung über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte informieren. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt zusätzlich das neue GARAN-Label für gewerbliche Haltbarkeitsgarantien zum Einsatz.
Ziel ist es, gesetzliche Gewährleistungsrechte transparenter zu machen und langlebige Produkte mit entsprechenden Herstellergarantien für Verbraucher leichter erkennbar zu machen. Für Handelsunternehmen mit B2C-Geschäft bedeutet dies: Online-Shop, Produktinformationen und vorhandene Garantiedaten sollten rechtzeitig geprüft werden.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Die neuen Informationspflichten richten sich grundsätzlich an Unternehmen, die körperliche Waren an Verbraucher verkaufen. Im Online-Handel betrifft dies insbesondere B2C-Shops und Verkaufsplattformen mit direkter Bestellmöglichkeit. Auch Unternehmen, die sowohl an Geschäftskunden als auch an Verbraucher verkaufen, müssen die Anforderungen für ihre B2C-Verkäufe berücksichtigen.
Nicht betroffen sind dagegen reine B2B-Shops, sofern diese eindeutig auf Geschäftskunden ausgerichtet sind. Auch für digitale Inhalte und Dienstleistungen gelten die neuen Labelpflichten in dieser Form nicht.
Für Händler ist zudem wichtig, zwischen den beiden Kennzeichnungen zu unterscheiden. Denn Gewährleistungslabel und GARAN-Label erfüllen unterschiedliche Zwecke und gelten unter unterschiedlichen Voraussetzungen.
Was ist das neue Gewährleistungslabel?
Das sogenannte Gewährleistungslabel, rechtlich als harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht bezeichnet, informiert Verbraucher über ihre bestehenden gesetzlichen Rechte bei mangelhafter Ware.
Es weist unter anderem darauf hin, dass Verbraucher in der Europäischen Union grundsätzlich von einer gesetzlichen Gewährleistung von mindestens zwei Jahren profitieren. Darüber hinaus enthält es Informationen dazu, wann Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden können, welche Ansprüche bestehen und wo weitere Informationen zu finden sind.
Das Label ist standardisiert und darf inhaltlich oder gestalterisch nicht individuell verändert werden. Über einen integrierten QR-Code gelangen Verbraucher zu weiterführenden Informationen der Europäischen Union.
Für Online-Shops gilt insbesondere:
- Das Label muss gut sichtbar bereitgestellt werden,
- Online ist die farbige Variante zu verwenden,
- Die vorgegebene Gestaltung darf nicht verändert werden,
- Die Information muss vor Abschluss des Kaufvertrags wahrnehmbar sein.
Die Europäische Kommission nennt für E-Commerce-Angebote beispielsweise einen allgemeinen, gut sichtbaren Hinweis auf der Website. Die konkrete Umsetzung sollte innerhalb des jeweiligen Shopsystems technisch und rechtlich geprüft werden.
Wann wird zusätzlich das GARAN-Label benötigt?
Vom allgemeinen Gewährleistungslabel zu unterscheiden ist das EU-GARAN-Label. Dies bezieht sich nicht auf die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers, sondern auf eine freiwillige gewerbliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers.
Das Label wird erforderlich, wenn eine Herstellergarantie gleichzeitig folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Sie wird dem Verbraucher ohne zusätzliche Kosten angeboten,
- Sie gilt für die gesamte Ware und nicht nur für einzelne Komponenten,
- Sie hat eine Laufzeit von mehr als zwei Jahren.
Eine gewöhnliche Garantie für einzelne Bauteile oder eine Garantie mit einer Laufzeit von lediglich zwei Jahren führt damit nicht automatisch zur Pflicht, das GARAN-Label zu verwenden.
Anders als das allgemeine Gewährleistungslabel ist das GARAN-Label produktspezifisch. Es enthält unter anderem:
- die Dauer der Haltbarkeitsgarantie in Jahren,
- die Marke beziehungsweise das Markenzeichen des Herstellers,
- die Modellkennung des Produkts.
Damit müssen Händler genau wissen, für welche Artikel eine entsprechende Herstellergarantie besteht.
Wie muss das GARAN-Label im Online-Shop dargestellt werden?
Auch für das GARAN-Label stellt die EU konkrete Gestaltungsvorgaben auf. Im Online-Handel muss es farbig dargestellt und für Verbraucher deutlich erkennbar sein.
Anders als beim allgemeinen Gewährleistungshinweis ist eine geschachtelte Darstellung zulässig. Das vollständige Label kann beispielsweise nach einem Klick, beim Überfahren mit der Maus oder über eine entsprechende Touch-Funktion angezeigt werden.
Entscheidend ist dabei der Produktbezug. Verbraucher müssen eindeutig erkennen können, für welchen Artikel die jeweilige Haltbarkeitsgarantie gilt. Die produktspezifischen Angaben zu Hersteller beziehungsweise Marke, Modell und Garantiedauer müssen deshalb korrekt hinterlegt sein.
Für Händler kann daraus zusätzlicher Pflegebedarf in den Artikel- und Produktdaten entstehen. Besonders bei großen Sortimenten sollte frühzeitig geklärt werden, welche Hersteller entsprechende Garantien anbieten und ob die benötigten Informationen vollständig vorliegen.
Warum Produkt- und Stammdaten wichtiger werden
Die neuen Vorgaben sind nicht nur eine Frage der Gestaltung im Online-Shop. Vor allem beim GARAN-Label hängt die korrekte Darstellung von zuverlässigen Produktinformationen ab.
Je nach Sortiment können künftig unter anderem folgende Angaben relevant sein:
- Hersteller beziehungsweise Marke
- Modellkennung
- Dauer der Herstellergarantie
- Art und Umfang der Garantie
- Zuordnung der Garantie zum jeweiligen Artikel
- zugehörige Garantiebedingungen
Hersteller sind dafür verantwortlich, dem Verkäufer relevante Informationen über eine entsprechende gewerbliche Haltbarkeitsgarantie zur Verfügung zu stellen. Händler sollten dennoch prüfen, ob diese Informationen in ihren bestehenden Produktdaten vorhanden sind und zuverlässig dem jeweiligen Artikel zugeordnet werden können.
Gerade bei umfangreichen Sortimenten oder mehreren Vertriebskanälen wird damit erneut deutlich, wie wichtig strukturierte und zentral gepflegte Stammdaten für den E-Commerce sind.
Welche nächsten Schritte sind jetzt sinnvoll?
Bis zum Stichtag am 27. September 2026 sollten Unternehmen nicht nur die sichtbare Darstellung im Shop betrachten, sondern auch ihre Datenbasis und internen Verantwortlichkeiten prüfen.
Sinnvoll sind insbesondere folgende Schritte:
- B2C-Vertriebskanäle identifizieren: Prüfen Sie, über welche Online-Shops und Plattformen Waren direkt an Verbraucher verkauft werden.
- Gewährleistungslabel einplanen: Klären Sie, wo und wie die harmonisierte Mitteilung gut sichtbar in den Verkaufsprozess integriert werden kann.
- Herstellergarantien prüfen: Ermitteln Sie, für welche Artikel kostenlose Haltbarkeitsgarantien von mehr als zwei Jahren für die gesamte Ware bestehen.
- Produktdaten vervollständigen: Stellen Sie sicher, dass Marke, Modellkennung, Garantiedauer und erforderliche Garantieinformationen eindeutig gepflegt sind.
- Technische Umsetzung vorbereiten: Prüfen Sie gemeinsam mit Ihrem Shopanbieter, welche Anpassungen für die Darstellung der Label erforderlich sind.
- Mehrsprachige Shops berücksichtigen: Bei internationalen Verkaufsauftritten sollte geprüft werden, welche Sprachversionen der Informationen benötigt werden.
Frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten
Mit dem Gewährleistungslabel und dem GARAN-Label kommt eine weitere Informationspflicht auf den B2C-Handel zu. Während das Gewährleistungslabel grundsätzlich beim Verkauf körperlicher Waren an Verbraucher relevant wird, betrifft das GARAN-Label nur Produkte mit einer entsprechend ausgestalteten Haltbarkeitsgarantie des Herstellers.
Für Handelsunternehmen empfiehlt es sich daher, nicht bis zum Stichtag zu warten. Insbesondere bei größeren Sortimenten sollten vorhandene Herstellergarantien, Produktdaten und die technische Darstellung im Online-Shop frühzeitig geprüft werden.
Sie möchten wissen, wie sich neue Anforderungen im E-Commerce mit Ihren bestehenden Prozessen und Systemen abbilden lassen? Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei der Einordnung und technischen Umsetzung.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die neuen Anforderungen und ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls. Für die konkrete rechtliche Ausgestaltung sollten Unternehmen ihre individuelle Vertriebssituation berücksichtigen.
Weitere Informationen zur SOG Business-Software GmbH
(Bildquelle: SOG Business-Software GmbH)
Artikel vom 12.10.2026
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