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Die EU-Kommission kündigt Pläne zur Überarbeitung der E-Rechnungsregeln für das öffentliche Beschaffungswesen an

Am 19. November 2025 kündigte die EU-Kommission offiziell eine Initiative zur Überarbeitung der Richtlinie 2014/55/EU an, des rechtlichen Rahmens für die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Beschaffungswesen. Mit diesem Vorhaben soll eine stärker kohärente und interoperable digitale Rechnungsumgebung in allen Mitgliedstaaten geschaffen werden.

Bewältigung der Marktfragmentierung

Die Entscheidung der Kommission, die Regeln erneut zu prüfen, resultiert aus anerkannten Herausforderungen, die die ursprünglichen Ziele der Richtlinie behindert haben. Trotz erzielter Fortschritte ist die derzeitige Landschaft durch einen Mangel an Einheitlichkeit bei den Rechnungsstellungsvorschriften, unterschiedliche nationale Praktiken in Bezug auf Übermittlung und Zertifizierung sowie eine uneinheitliche Einführung des EU-Standards für die elektronische Rechnungsstellung gekennzeichnet. Diese Unterschiede haben administrative Hürden geschaffen und die vollständige Verwirklichung eines einheitlichen digitalen Marktes verhindert.

Zentrale Elemente der vorgeschlagenen Überarbeitung

  • Einführung einer Verpflichtung für Lieferanten, E-Rechnungen auszustellen, die vollständig dem europäischen E-Rechnungsstandard entsprechen.
  • Ausweitung der Richtlinie auf B2G-Transaktionen, die unterhalb der derzeitigen EU-Schwellenwerte für das öffentliche Beschaffungswesen liegen.
  • Umsetzung gemeinsamer Übertragungsmethoden auf Grundlage des e-Delivery Building Blocks sowie einheitlicher Anforderungen an Zertifizierungssysteme.

Erwartete Auswirkungen und Methodik

Die vorgeschlagenen Änderungen können entweder als Alternative oder als Ergänzung dienen. Die Kommission beabsichtigt, bestehende EU-Instrumente zur Umsetzung dieser Änderungen zu nutzen, um Kosten zu minimieren und den administrativen Aufwand zu verringern. Durch die Konsolidierung von E-Rechnungslösungen und die Standardisierung von Formaten wird erwartet, dass der überarbeitete Rahmen:

  • Verbesserung der Interoperabilität in der gesamten EU
  • Reduzierung der Compliance-Kosten für Unternehmen durch Vereinfachung der technischen Komplexität
  • Öffentliche Beschaffungsprozesse rationalisieren und Markteintrittsbarrieren senken

Zeitplan und nächste Schritte

Der Regulierungsprozess befindet sich derzeit in der Konsultationsphase. Ein Aufruf zur Einreichung von Stellungnahmen war bis zum 17. Dezember 2025 geöffnet.

Nach dieser ersten Phase wird die Kommission eine 12-wöchige öffentliche Konsultation sowie gezielte Gespräche mit wichtigen Interessenträgern durchführen. Die formelle Annahme der überarbeiteten Regeln ist derzeit für das 4. Quartal 2026 vorgesehen.

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Artikel vom 13.01.2026

Schlagwörter: E-Invoice