Darauf und damit können Sie zählen – Stichprobeninventur mit Tectura und Stat Control
Die Stichprobeninventur kann den Inventuraufwand um bis zu 98% reduzieren. Welche Voraussetzungen dafür nötig sind und wie Tectura gemeinsam mit Stat Control Firmen bei der Einführung dieses Systems unterstützen, erfuhren die Besucher der Veranstaltung „Im Fokus – Stichprobeninventur Kompakt“.
Kostengünstiger, schneller und genauer – was mit Stichprobeninventurverfahren möglich sein soll, klingt wie direkt von den Wunschzetteln der Inventurverantwortlichen übernommen. Dass es sich dabei aber nicht nur um Marketingversprechen, sondern um eine realistische Möglichkeit handelt, Zeit und Kosten einzusparen, davon konnten sich die Besucher der Tectura-Veranstaltung „Im Fokus – Stichprobeninventur Kompakt“ überzeugen. Hier wurde gezeigt, wie der Inventuraufwand mit den passenden Softwarelösungen um bis zu 98% reduziert werden kann.
Der Tectura-Partner Stat Control GmbH präsentierte auf der „Im Fokus-Veranstaltung“ seine EDV-Werkzeuge für die Stichprobeninventur, die nahtlos mit den Tectura-Lösungen auf Basis von Microsoft Dynamics® zusammenarbeiten. Und was diese Verfahren bieten, überraschte auch die Inventurexperten vor Ort. „Wir treffen immer wieder auf Unternehmen, in denen die Vorteile der Stichprobeninventur weitgehend unbekannt sind“, erläutert Sven E. Schöller, Lösungsexperte von Stat Control. „Solche Informationstage sorgen dafür, dass die Verantwortlichen mehr über dieses Thema erfahren.“
Denn Inventur bedeutet für viele Unternehmen immer noch: zählen, und zwar alles. Je nach Struktur des Lagers und Anzahl der Positionen kann eine Stichprobeninventur den Aufwand und die Kosten um bis zu 98% reduzieren – bei mindestens gleicher, häufig sogar besserer Qualität der Ergebnisse. Denn dieses Verfahren setzt auf statistisch-mathematische Methoden, die die Hochrechnung von Teilergebnissen auf den Gesamtbestand erlauben. Mit der Stichprobeninventur wird nachgewiesen, dass die Bestände im System korrekt geführt werden. Dabei sind Schwankungen innerhalb akzeptabler Grenzen erlaubt. Der Bestand im System wird dann direkt in das Inventar übernommen. Das Zählen des gesamten Lagerbestandes entfällt so.
Der Gesetzgeber hat in Paragraph 241 des Handelsgesetzbuches (HGB) die Voraussetzungen für die Stichprobeninventur definiert. Neben den methodischen Voraussetzungen müssen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachtet werden. Zudem muss der Aussagewert der Stichprobeninventur dem einer Vollinventur entsprechen. Die Softwarelösungen von Stat Control und Tectura sorgen dafür, dass alle Rahmenbedingungen vollständig und prüfungssicher erfüllt werden. Die korrekte Ziehung der Stichproben und die Auswertungen der Zählergebnisse erledigt das zertifizierte System. Dadurch ist sichergestellt, dass alle Anforderungen an die Stichprobeninventur erfüllt sind und die nötigen Dokumentationen vorliegen.
Dass sich die Stichprobeninventur erst jetzt bei immer mehr Unternehmen durchsetzt, erklärt Sven E. Schöller so: „Bei Aufnahme dieser Inventurart in das HGB wurden die meisten Lager noch ohne EDV-Unterstützung geführt. Eine zuverlässige, EDV-gestützte Lagerverwaltung ist aber Voraussetzung für die Stichprobeninventur. Erst mit dem Einsatz eines leistungsfähigen Lagerverwaltungssystems erhält man die für eine Stichprobeninventur geforderte Bestandssicherheit.“
Weitere Informationen: http://www.de.tectura.com
Artikel vom 15.12.2010
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