3G-Nachweise im Unternehmen dokumentieren: Kostenlose Lösung für perbit-Kunden
Geimpft, genesen oder getestet? Seitdem Arbeitgeber überprüfen müssen, ob ihre Mitarbeitenden die 3G-Kriterien erfüllen, haben sie einen erheblichen organisatorischen und zeitlichen Aufwand zu bewältigen. Für perbit-Kunden gibt es nun eine große Erleichterung: Sie können die 3G-Nachweise in der Software dokumentieren und managen. Das aktuelle Update macht es möglich.
Das angepasste Infektionsschutzgesetz ist in Kraft und sieht mindestens bis zum 19. März 2022 eine 3G-Regel am Arbeitsplatz vor. Das heißt: Überall dort, wo physische Kontakte zu anderen Beschäftigten oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können, dürfen nur noch geimpfte, genesene oder negativ getestete Beschäftigte ihre Tätigkeit aufnehmen.
Die Umsetzung der 3G-Regel stellt die Arbeitgeber vor organisatorische Herausforderungen, denn sie sind dazu verpflichtet, die 3G-Bestimmungen durch Nachweiskontrollen täglich zu überwachen und regelmäßig zu dokumentieren. Und sie müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit ergreifen.
perbit hat schnell auf diese neue Lage reagiert. Dank der schnellen agilen Entwicklung stellt das Software- und Beratungshaus seinen Kunden mit dem aktuellen Update kostenlos die Möglichkeit bereit, die 3G-Nachweise ihrer Beschäftigten in der HR-Software zu dokumentieren und damit ihrer Arbeitgeberverpflichtung nachzukommen.
Im Dashboard von perbit gibt es einen neuen Datenbereich für Covid-19-Nachweise mit nutzerfreundlichen Funktionen:
- Beschäftigte können ihre Nachweise im Self-Service als Bilder hochladen, zum Beispiel als Screenshot vom QR-Code oder als Foto vom Testnachweis.
- Die Personalabteilung kann die Nachweise in der HR-Software prüfen und per Checkbox die Prüfung dokumentieren.
- Beim Hochladen der Nachweise werden Datum und Uhrzeit, bei der Prüfung das Datum und der Benutzername des HR-Verantwortlichen automatisch gespeichert, damit die Dokumentationspflichten erfüllt werden.
- Optional kann das Gültigkeitsdatum des jeweiligen Nachweises erfasst werden, damit bei Genesenen- und Testnachweisen die Mitarbeitenden erneut zu Nachweisen aufgefordert werden, sobald die Gültigkeit abgelaufen ist.
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Artikel vom 10.12.2021
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